Bürgermeisterwahl VG Ruwer 2025

Direktwahlen zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer

Wahltermin: 14.09.2025
Stichwahltermin:  28.09.2025

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt nach § 1 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Verbandsgemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
  • nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.